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Ihr Brandschutzhelefer-Zertifikat
Digitales Teilnehmerzertifikat

für jeden Kursteilnehmer und als Sammellink für Ihr Unternehmen

Nach erfolgreichem Abschluss der Brandschutzhelferausbildung erhalten alle Teilnehmer ihr persönliches Zertifikat bequem und umweltfreundlich in digitaler Form per E-Mail.

Das digitale Teilnahmezertifikat wird zeitnah nach der Schulung als PDF-Datei versendet und kann direkt gespeichert, ausgedruckt oder an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. So steht der Ausbildungsnachweis jederzeit schnell und unkompliziert zur Verfügung – ganz ohne Wartezeit auf den Postversand.

Mit dem digitalen Versand profitieren Sie von einer schnellen Zustellung, einer einfachen Archivierung und einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Auf Wunsch kann das Zertifikat jederzeit erneut bereitgestellt werden, falls es einmal verloren gehen sollte.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Digitales Zertifikat im PDF-Format

  • Versand bequem per E-Mail

  • Sofort speicher- und ausdruckbar

  • Ideal zur digitalen Dokumentation im Unternehmen

  • Nachhaltig und papierlos

  • Jederzeit einfach archivieren und wiederfinden

Zertifikat verloren? Kein Problem!

Sollte Ihr digitales Teilnahmezertifikat einmal verloren gehen oder nicht mehr auffindbar sein, unterstützen wir Sie selbstverständlich unkompliziert weiter.

Auf Anfrage senden wir Ihnen Ihr Zertifikat erneut per E-Mail zu. So haben Sie Ihren Ausbildungsnachweis jederzeit griffbereit – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.

Unser Ziel ist es, Ihnen auch nach der erfolgreich abgeschlossenen Brandschutzhelferausbildung einen zuverlässigen Service zu bieten. Kontaktieren Sie uns einfach unter Angabe Ihres Namens sowie – wenn möglich – des Schulungsdatums oder des Unternehmens, bei dem Sie an der Ausbildung teilgenommen haben. Wir kümmern uns schnellstmöglich um die erneute Zusendung Ihres digitalen Zertifikats.

Ernennung zum Brandschutzhelfer

Die erfolgreiche Teilnahme an einer Brandschutzhelferausbildung ist die Voraussetzung für den Einsatz als Brandschutzhelfer – die eigentliche Ernennung erfolgt jedoch durch den Arbeitgeber.

Gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 sowie den Anforderungen des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) benennt der Unternehmer oder Arbeitgeber die Beschäftigten, die im Betrieb Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Erst durch diese betriebliche Benennung werden ausgebildete Teilnehmer offiziell als Brandschutzhelfer eingesetzt.

Nach Abschluss der Ausbildung verfügen die Teilnehmer über das notwendige theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um im Brandfall umsichtig und sicher zu handeln. Der Arbeitgeber entscheidet anschließend anhand der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, welche Beschäftigten als Brandschutzhelfer benannt werden und stellt sicher, dass eine ausreichende Anzahl jederzeit verfügbar ist.

Unser Tipp: Dokumentieren Sie die Ernennung Ihrer Brandschutzhelfer schriftlich. Eine formale Benennung schafft Klarheit über Aufgaben und Verantwortlichkeiten und dient gleichzeitig als Nachweis gegenüber Behörden, Unfallversicherungsträgern und anderen Prüfinstanzen.

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Brandschutzhelfer  Ausbildung

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